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   BGH, 12.12.1986 - 2 StR 674/86   

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https://dejure.org/1986,2037
BGH, 12.12.1986 - 2 StR 674/86 (https://dejure.org/1986,2037)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1986 - 2 StR 674/86 (https://dejure.org/1986,2037)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86 (https://dejure.org/1986,2037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung des besonders brutalen und hartnäckigen Verhaltens des Angeklagten bei Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86

    Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 12.12.1986 - 2 StR 674/86
    Die Schuldfähigkeit des Angeklagten war lediglich vermindert, aber nicht völlig ausgeschlossen, so daß für eine Verwertung der Handlungsintensität noch Raum bleibt (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 301/86).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 12.12.1986 - 2 StR 674/86
    Eine andere Bewertung wäre widersprüchlich (BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1986, 114 f).
  • BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85

    Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 12.12.1986 - 2 StR 674/86
    Eine andere Bewertung wäre widersprüchlich (BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1986, 114 f).
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

    Der Generalbundesanwalt verweist hierzu auf BGHSt 16, 360, 363/364; BGH, Beschl. vom 2. September 1985 - 2 StR 290/85 - bei Holtz MDR 1986, 96; zu nennen sind auch BGH, Urt. vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81; Beschlüsse vom 30. Oktober 1985 - 3 StR 387/85, 24. September 1986 - 2 StR 497/86, 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86, 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86.

    Daß sein geistig/seelischer Zustand die Wahl des Strafrahmens (§§ 21, 49 Abs. 1 StGB) und die Festsetzung der Strafe mildernd beeinflussen kann, ändert nichts daran, daß für eine Verwertung der Handlungsintensität Raum bleibt (BGH, Urt. vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 301/86; Beschl. vom 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86).

    Er muß sich vielmehr bewußt sein, daß einzelne Umstände der Tatbegehung in besonderem Maße durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters beeinflußt sein können und ihm dann "nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht und straferschwerend angelastet werden" dürfen (BGH, Beschl. vom 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86), sollen sie nicht - im Hinblick auf den Zustand des Angeklagten - "ein zu großes Gewicht" erhalten (BGH, Beschl. vom 24. September 1986 - 2 StR 497/86).

  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87

    Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung

    Doch muß das Urteil erkennbar machen, daß sich das Tatgericht dieser Problematik bewußt war und ihr Rechnung getragen hat (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 301/86; BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 118/97

    Zugutehalten eines "psychischen Spannungszustands" des Angeklagten durch das

    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach auch bei einem Täter, der die Tat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit verübt hat, eine straferschwerende Berücksichtigung der Tatmodalitäten nicht von vornherein ausscheidet, da seine Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen, sondern nur erheblich vermindert ist und mithin bei der Strafzumessung noch Raum für die strafschärfende Bewertung der Handlungsintensität bleibt (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2, 3, 5, 6, 11).
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